Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Jeschua.TV

Diese AGB gelten für das Gemeinde-Webseiten-Paket (Webseitenanalyse, Monitoring und Page Coach) sowie für die Go-Player-Gemeindelizenz von Jeschua.TV.

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter (nachfolgend „Anbieter"). Jeschua.TV ist ein reines B2B-Angebot und richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Gemeinden, Werke und gemeinnützige Organisationen sowie sonstige juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Gemeinde, Werk, juristische Person oder in Ausübung einer gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter prüft zweifelhafte Registrierungen vor der Freischaltung und kann einen Nachweis der Organisation oder Vertretungsberechtigung verlangen. Bis zur Klärung werden kostenpflichtige Funktionen nicht freigeschaltet. Wird eine irrtümliche Privatbuchung festgestellt, wird sie nach den gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Anbieter bietet zwei getrennt oder gemeinsam buchbare Leistungen an:

  • Gemeinde-Webseiten-Paket — Webseitenanalyse, laufendes Monitoring und Page Coach für die bei der Registrierung angegebene Gemeinde-Webseite. Die Angabe der Webseite ist bei Buchung des Webseiten-Pakets verpflichtend.
  • GO-Gemeindeprofil — Darstellung eines eigenen Gemeindeprofils im kostenlosen GO-Player (go.jeschua.tv). Die Gemeinde kann ein Profil hinterlegen (Gemeindename, Logo, Webseite, Adresse, Gottesdienstzeit, Kontakt, Einladungstext), eigene Anzeigen (Bildkarten und kurze Clips) mit Zeitraum und Reihenfolge schalten, einzelne Videos oder Shorts für ihr Profil sperren und zusammengefasste Auswertungen einsehen. Der GO-Player selbst bleibt für alle Menschen kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kontingent nutzbar.

Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der gebuchten Leistungen und deren redaktionelle und technische Pflege. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Analyseergebnis, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Anzahl von Hinweisen des Page Coach oder eine bestimmte Nutzung des Go-Players durch Gemeindeglieder besteht nicht.

§ 2a KI-Funktionen (Analyse, Monitoring, Page Coach)

Webseitenanalyse, Monitoring und Page Coach sind KI-gestützte Funktionen und im Gemeinde-Webseiten-Paket enthalten. KI-Ausgaben sind unverbindliche Vorschläge und redaktionelle Einschätzungen; sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Ergebnisse. Für die Analyse sichert der Kunde zu, über die geprüfte Domain verfügungsberechtigt zu sein.

Faire Nutzung: Die KI-Funktionen dürfen nur für die eigene, registrierte Domain des Kunden genutzt werden. Automatisierte Massenabfragen und die Weiterveräußerung der Funktionen sind untersagt. Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Anbieter die Funktionen kontingentieren oder sperren.

§ 2b Gemeinde-Lizenz für den GO-Player (go.jeschua.tv)

Vertragsgegenstand ist ausschließlich das Gemeindeprofil: Name, Logo, Ort, Gottesdienstzeiten, Kontakt, Einladungen und eigene Beiträge werden bei allen Adressen mit dem öffentlichen Gemeindecode angezeigt. Hinzu kommen die Steuerung angezeigter Inhalte, die Verwaltung im Backoffice und zusammengefasste Auswertungen. Der GO-Player selbst ist nicht Gegenstand der kostenpflichtigen Leistung; Ansehen, Aussuchen und Weitergeben bleiben ohne Anmeldung, Kontingent oder persönliche Freischaltung kostenlos.

Preis: 79 € je Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen. Innerhalb des 30-Tage-Frühbucher-Vorteils (§ 3) ist die Lizenz im Webseiten-Paket ohne Aufpreis enthalten.

Vertragsschluss: Der Vertrag kommt ausschließlich über die Registrierung auf der Website mit erfolgreicher erster Zahlung zustande (§ 4); Verträge werden nicht per E-Mail geschlossen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

Laufzeit und Kündigung: Es gilt § 6. Eine außerordentliche Kündigung setzt grundsätzlich eine Abmahnung oder erfolglose angemessene Abhilfefrist gemäß § 314 Abs. 2 BGB voraus. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder fortbestehendem Zahlungsverzug trotz Mahnung vorliegen.

Folgen der Beendigung: Bereits verschickte GO-Links bleiben gültig und abspielbar; Ansehen und Weitergeben bleiben kostenlos. Profil, Logo, Einladungen und Auswertungen entfallen, und die Adresse zeigt das neutrale Angebot des GO-Players.

Preis- und Leistungsänderungen: gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume und werden mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt. Sie sind nur aus sachlichem Grund zulässig, insbesondere wegen geänderter Kosten, Rechtslage oder technischer Anforderungen. Bei einer nachteiligen Änderung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden bezahlten Zeitraums beenden.

Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und behebt Störungen in zumutbarer Zeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt, insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Ausfällen von Dienstleistern oder Änderungen durch YouTube.

§ 3 Preise und 30-Tage-Frühbucher-Vorteil

Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Alle Leistungen — Webseiten-Paket, Go-Player-Gemeindelizenz und Komplettpaket — werden vierteljährlich im Voraus abgerechnet:

  • Gemeinde-Webseiten-Paket: 99 € netto pro Monat (297 € netto je Quartal).
  • Go-Player-Gemeindelizenz einzeln: 79 € netto pro Monat (237 € netto je Quartal).
  • Komplettpaket (beide Leistungen): 149 € netto pro Monat (447 € netto je Quartal).

Frühbucher-Vorteil: Erfolgt die Buchung innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten im CRM des Anbieters dokumentierten ausgehenden Kontakt, ist die Go-Player-Gemeindelizenz dauerhaft ohne Aufpreis im Webseiten-Paket enthalten, solange das Webseiten-Paket aktiv ist (Komplettpaket 99 € netto pro Monat). Maßgeblich ist die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse. Nach Ablauf dieser Frist gilt der reguläre Komplettpaket-Preis von 149 € netto pro Monat; ohne eindeutig zuordenbaren dokumentierten CRM-Kontakt gilt der reguläre Preis. Der bei Vertragsschluss ermittelte Preisstatus bleibt für die Dauer dieses Vertrages bestehen; bei Beendigung des Webseiten-Pakets endet auch eine darin enthaltene Lizenz.

§ 4 Vertragsschluss, Gemeindecode und Zahlung

Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und erfolgreicher erster Zahlung zustande. Die Gemeinde wählt bei der Registrierung, welche Leistungen sie bucht (Webseiten-Paket, Go-Player-Gemeindelizenz oder beides). Eine erneute Buchung derselben Leistung unter derselben E-Mail-Adresse ist ausgeschlossen, solange ein entsprechender Vertrag aktiv ist oder noch läuft; die Nachbuchung der jeweils anderen Leistung bleibt möglich.

Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere angebotene Verfahren) mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter stellt dem Kunden je Abrechnungszeitraum eine ordentliche Rechnung per E-Mail (erstellt über Lexware). Kunden mit gültiger USt-IdNr. aus dem EU-Ausland, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt, wenden sich vor Vertragsabschluss an den Anbieter.

Nach erfolgreicher Zahlung erhält die Gemeinde einen Verwaltungslink und einen öffentlichen Gemeindecode. Der Gemeindecode ist weder Freischaltcode noch Lizenzschlüssel. Er ordnet eine Adresse lediglich dem Gemeindeprofil zu und darf frei auf Flyern, der Gemeinde-Webseite, in sozialen Medien und in QR-Codes veröffentlicht werden. Geheim zu halten ist ausschließlich der Zugang zum Backoffice der Gemeindeleitung. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem Zahlungsdatum (je drei Monate ab Zahlung), nicht nach Kalendervierteljahren.

§ 5 Empfehlungsprogramm (Gemeinden empfehlen Gemeinden)

Jede Gemeinde erhält einen persönlichen Empfehlungscode. Wird über diesen Code eine weitere Gemeinde gewonnen, die selbst einen aktiven, bezahlten Vertrag hat, reduziert sich der Beitrag der empfehlenden Gemeinde für diejenige Leistung (Webseiten-Paket oder Go-Player-Gemeindelizenz) um 50 %, die die geworbene Gemeinde ebenfalls aktiv abonniert hat; bei zwei solchen Gemeinden entfällt der monatliche Beitrag für diese Leistung vollständig. Die Zählung erfolgt für jede Leistung getrennt.

Der Vorteil gilt nur, solange die geworbenen Gemeinden die jeweilige Leistung selbst aktiv als zahlende Kunden nutzen, und entfällt bzw. reduziert sich entsprechend, wenn dies nicht mehr der Fall ist. Der Vorteil ist je Leistung auf zwei geworbene Gemeinden begrenzt; weitere Empfehlungen führen zu keinem weiteren Vorteil. Eine Auszahlung in Geld, eine Provision oder eine Vergütung für Vertriebstätigkeit ist ausgeschlossen; eine Verpflichtung zur Werbung besteht nicht. Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm für die Zukunft ändern oder beenden; bereits gewährte Vorteile bleiben für den laufenden Abrechnungszeitraum bestehen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit beträgt drei Monate ab Zahlung und verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform (E-Mail genügt) oder im Kundenbereich gekündigt wird. Eine Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums; Zugang und gebuchte Leistung bleibt bis dahin bestehen, eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Eine Mindestlaufzeit über den bezahlten Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach einer Mahnung und angemessener Zahlungsfrist die kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend sperren.

Mit dem wirksamen Ende des Vertrages endet die Berechtigung zur Nutzung der gebuchten Leistungen; Gemeindeprofil und Gemeindeanzeigen im GO-Player werden deaktiviert. Ein Anspruch auf Fortbestand bereits erreichter Wirkungen nach Vertragsende besteht nicht.

§ 7 Pflichten der Gemeinde

Die Gemeinde stellt sicher, dass die bei der Registrierung und im Gemeindeprofil hinterlegten Angaben (Gemeindename, Webseite, Adresse, Gottesdienstzeit, Kontakt, Einladungstext) wahrheitsgemäß und aktuell sind und dass sie zur Nutzung der angegebenen Domain und des hochgeladenen Logos berechtigt ist. Für den Inhalt eigener im Verwaltungsbereich eingestellten Inhalte ist die Gemeinde verantwortlich und stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die eigene gesetzliche Verantwortlichkeit des Anbieters bleibt unberührt. Der Gemeindecode ist öffentlich; allein der Backoffice-Zugang ist vertraulich zu behandeln und nur befugten Personen zugänglich zu machen.

§ 8 Redaktionelle Prüfung

Der Anbieter prüft Inhalte des Go-Players und eingereichte Gemeindeanzeigen redaktionell. Nicht zugelassen sind Inhalte aus Okkultismus / Esoterik, Glücksspiel, Pornografie / Erotik, Waffen sowie Inhalte, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt fördern oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, entsprechende Inhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen.

§ 9 B2B-Angebot und gesetzliche Verbraucherrechte

Jeschua.TV richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1). Ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB ist für diese Verträge daher nicht vorgesehen. Sollte entgegen der B2B-Beschränkung ausnahmsweise ein Verbrauchervertrag zustande kommen, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Analyseergebnisse, Rankings, KI-Erwähnungen oder die tatsächliche Nutzung des Go-Players durch Dritte wird keine Haftung übernommen.

§ 11 Änderungen dieser AGB

Änderungen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume und bedürfen eines sachlichen Grundes, insbesondere einer geänderten Rechtslage, Kostenstruktur oder technischen Anforderung. Kunden werden über nachteilige Änderungen mindestens sechs Wochen im Voraus per E-Mail informiert und können den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden bezahlten Zeitraums beenden.

§ 12 Geltende Dokumente und Rangfolge

Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ausschließlich nach der Datenschutzerklärung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für einen ausnahmsweise zustande gekommenen Verbrauchervertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

Version 1.7 · Stand: 20.9.2026Versionsverlauf & Archiv